Standsicherheitsnachweis

Ein Standsicherheitsnachweis ist ein technischer Nachweis, der die Standsicherheit eines Bauwerks bestätigt. Er ist in Deutschland und vielen anderen Ländern eine gesetzliche Anforderung im Bauwesen, insbesondere für Gebäude, Brücken, Türme, und andere Konstruktionen, die hohen Belastungen ausgesetzt sind.

Ein solcher Nachweis ist für Bauwerke ab einer bestimmten Größe erforderlich. Dazu zählen auch Einfamilienhäuser, die in der Regel den Gebäudeklassen 1-3 nach der Musterbauordnung zugeordnet sind.
In einem Standsicherheitsnachweis werden Berechnungen angestellt, die die tragenden Teile des Bauwerks (z.B. Fundamente, Wände, Decken und Stützen) unter Berücksichtigung aller relevanten Lasten (Eigengewicht, Nutzlasten, Windlasten, Schneelasten, Erdbeben, etc.) untersuchen.

Gemäß Musterbauordnung (MBO, Art. 62a Standsicherheitsnachweis) muss bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und bei sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, der Standsicherheitsnachweis von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung estellt sein. 

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Ing. Radim Stloukal

Geschäftsführer
Nachweissberechtiger für Standsicherheit Bayern

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